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PV-Investitionsförderung 2015
Mit heute startet die Investitionsförderung 2015 des Klima- und
Energiefonds, zur Förderung von PV-Anlagen bis 5 kWp für Private und
Betriebe/Vereine.
Das Fördersystem bleibt im Wesentlichen gleich, wurde aber mit drei positiven Neuerungen versehen. Folgende wichtige Informationen haben wir für Sie zusammengefasst: • Förderstart: 24. Februar 2015 (Förderende 14. Dezember 2015) • Förderbudget: 17 Millionen Euro • Fördersatz: 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen • NEU: Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 7. März 2016 (wenn Registrierung am 14. Dezember 2015 erfolgte) • NEU: Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen • NEU: Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort) • Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden • Weiterhin sind nur 5 kWp einer Anlage förderbar Den ausführlichen Förderleitfaden finden Sie hier . Ihr Weg zur Förderung: 1. Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt. 2. Registrierung: Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist. 3. Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen abgerechnet erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr. Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, entweder bei der Registrierung bereits alle notwendigen Bescheide vorliegen zu haben, oder sie rechtzeitig zu erhalten, damit die Anlage innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung errichtet werden kann. Ansonsten erlischt der Förderantrag. Förderhomepage: www.pv.klimafonds.gv.at Registrierung: www.meinefoerderung.at/pv2015 [Quelle: PV AUSTRIA] |
PV FÖRDERSITUATION WIENFÖRDERSITUATION WIENBitte informieren Sie sich auch über bundesweite Förderungen, die evtl. interessant für Sie sein können: Österreichweite Förderungen.
Förderung von Photovoltaik-Anlagen1) Es werden die ersten 100 kWp mit 250 €/kWp gefördert. Die darüber hinausgehende Leistung (somit ab dem 101. kWp) wird bis zu einer Obergrenze von 500 kWp mit 200 €/kWp gefördert, oder
Gefördert werden
Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen – Förderinformationen und Förderantrag
Alle Informationen rund um die PV-Förderung bis 15 kW in Wien sind auch auf der Homepage des Landes Wien zu finden. Alle Informationen rund um die PV-Förderung größer 15 kW in Wien sind auch auf der Homepage des Landes Wien zu finden. [QUELLE: https://www.pvaustria.at/forderungen/wien/ ]Investitionsförderung 2014 - PV - Klima- und Energiefonds - Offizielle INFO
Die wichtigsten Informationen haben wir für
Sie
zusammengefasst: - Förderstart ab 12. März 2014
(Förderende 15. Dezember
2014) - Förderbudget Euro 26,8 Millionen
(rund 21.000 Anlagen
können gefördert werden) - Fördersatz: 275 Euro/kWp für
freistehende Anlagen und
Aufdachanlagen; 375 Euro/kWp für
gebäudeintegrierte Anlagen - Weiterhin sind nur 5 kWp einer
Anlage förderbar - NEU:
Förderung für natürliche und juristische Personen
- Damit können erstmals auch Anlagen für Betriebe oder Vereine
gefördert werden - Kombination mit anderen Bundes- bzw.
Landesförderungen
nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) - Nur
Aufstockung möglich
(Bsp. ersten 5 kWp Förderung durch Investitionsförderung des
Klimafonds, weitere
3 kWp durch Landesförderung) Den ausführlichen Förderleitfaden finden Sie
im Anhang. Voraussetzung für den Förderantrag 1. Planung der PV-Anlage,
Zählpunktbeschaffung vom
Netzbetreiber 2. Registrierung: Mit der Registrierung erhalten Sie
eine Bestätigung
dass das Fördergeld für diese Anlage für 12 Wochen reserviert ist.
3. Errichtung der Anlage: Wird die Anlage
nicht innerhalb
der 12 Wochen abgerechnet (Prüfprotokoll und Schlussrechnung, noch
kein
Anschluss der Anlage an das Stromnetz erforderlich) erlischt der
Anspruch auf
Förderung für dieses Jahr. 4. Pro Antragsteller und Standort kann nur
für eine
PV-Anlage Förderung beantragt werden Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen
ist es
wichtig, entweder bei der Registrierung bereits alle notwendigen
Bescheide
vorliegen zu haben, oder sie rechtzeitig zu erhalten, damit die
Anlage
innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung errichtet werden
kann. Damit die Planung erleichtert wird, wird das
noch
vorhandene Förderbudget auf www.pv.klimafonds.gv.at
tagesaktuell präsentiert. Ab sofort können sich Interessenten für eine
Förderung
online auf www.pv.klimafonds.gv.at
registrieren. Leitfaden PV 2014: http://www.umweltfoerderung.at/uploads/leitfaden_pv.pdf [Quelle: PVAustria] |
PV Investitionsförderung 2014 - Klima- und EnergiefondsLaut Informationen von "glaubwürdiger" oberster "Kron"-Quelle, soll sich die PV Förderung vom KLiEn heuer (2014) irgendwo zwischen >250,- <300,- €/kWp bewegen.... dies sollte sich dann in den nächsten Jahren schrittweise um mind. 50 € reduzieren und AUSLAUFEN! Somit zahlt es sich aus, sich Gedanken zu machen, ob man nicht doch eine PV Anlage anschaffen sollte, solange es noch eine Förderung gibt! Optimale Kombination: PV Anlage + mini Windrad + Speicher + Überschussvergütung ----------------------------- = Netzentlastung, Autark, Sparsam und Ausfallsicher Es gibt nicht viele Stromanbieter die wirklich noch gutes Geld für Überschuss bezahlen, ein Blick zahlt sich aber aus: >> Vergütungen << Elektromobilitäts Förderungen - WienFörderungen für E-Bikes: Wien Energie und die Stadt Wien unterstützen den Kauf eines E-Bikes. Mit der Förderung soll ein weiterer Beitrag zur lokalen Reduzierung von Lärm und Luftemissionen im Individualverkehr und somit ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz in Wien geleistet werden. Gefördert werden 30 % des Anschaffungswertes, maximal 300 Euro. Das Förderansuchen kann unkompliziert bei der MA 22 - Wiener Umweltschutzabteilung eingereicht werden. Sie kassieren 300 Euro beim Kauf eines neuen Elektro-Bikes. Die Förderung wurde mit 300.000 Euro verlängert und läuft bis 31. Dezember 2011. Voraussetzung: Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien bzw. das einspurige Elektro-Kraftfahrzeug ist in Wien zugelassen.  So einfach geht's Bitte übermitteln Sie das Antragsformular, die Kopie Ihres Meldezettels, Original und Kopie des Rechnungsbeleges und die Bestätigung des Händlers über die Einhaltung der Fahrradverordnung an die MA22 - Wiener Umweltschutzabteilung.  Die Voraussetzungen Für die Förderung eines Elektro-Fahrrades muss der Hauptwohnsitz in Wien sein. Bei einspurigen Elektro-Kraftfahrzeugen wird statt des Meldezettels der Zulassungsschein in Kopie und zweifacher Ausfertigung benötigt. Die Förderung wurde verlängert und läuft bis 31. Dezember 2011 für Elektro-Zweiräder, die in diesem Zeitraum erstzugelassen beziehungsweise neu gekauft werden. Nicht gefördert werden Nachrüstungen und der Kauf von gebrauchten E-Bikes.  Weitere Informationen  Weitere Förderungen finden Sie HIER...  [Quelle: Wienenergie.at ] |